05.02.2020 • EU / Horizon 2020

Niemals geht man so ganz

Nach dem Brexit schwankt die britische Forschung zwischen Neuausrichtung und Kontinuität.

Am 31. Januar hat das Vereinigte Königreich nach langem Ringen die Europäische Union offiziell verlassen. Dagegen protestierte auch die Wissenschaft, denn Großbritannien bezieht in manchem Forschungsgebiet 30 Prozent seiner Ausgaben aus dem europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. Viele Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung sind EU-Bürger; viele britische Forschungsprojekte sind Kooperationen mit europäischen Partnern. Daher gehören die finanzielle Zusammenarbeit mit dem europäischen Forschungssystem und die Freizügigkeit für Forschende und Studierende zu den existenziellen Fragen für die britische Wissenschaft.

Die Regierung des seit Juli amtierenden Premierministers Boris Johnson hat sich offenbar entschlossen, zweigleisig zu fahren: Sie will einerseits bei den anstehenden Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zur EU möglichst viel Zugang zu den europäischen Fördertöpfen erreichen und entwickelt andererseits Strategien für eine globalere Ausrichtung nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen.

Einen ersten Schritt in die Post-Brexit-Ära stellen die neuen Visa-Bestimmungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar, die ab dem 20. Februar gelten. Die Reform wurde seit dem Brexit-Votum gefordert und Ende 2019 beschlossen. Sie sieht vereinfachte Verfahren sowie eine Aufhebung der bisherigen Obergrenze von 2000 erteilten Visa pro Jahr vor. Außerdem bearbeitet die Visa-Anträge nicht mehr das Innenministerium, sondern die Wissenschaftsorganisationen. Zwischen Bewerbungen aus der EU und aus Ländern wie Indien, China oder Brasilien wird kein Unterschied gemacht, sodass sich die Situation für Personen aus Übersee sogar verbessern könnte.

Die innereuropäische Freizügigkeit wird bei den Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien hohe Priorität genießen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe. Großbritannien strebt wohl eine assoziierte Mitgliedschaft an. Das setzt aber voraus, mindestens die aktuellen Freizügigkeitsregelungen der Schweiz, Norwegens oder Israels zu übernehmen. Der britische Wunsch nach einer möglichst großen Beteiligung an den Fördermitteln könnte für die EU zum Trumpf im Verhandlungspoker werden.

Neben Freizügigkeit und Forschungsgeldern gibt es zahlreiche weitere Punkte, welche die Wissenschaft betreffen. So könnte ein Scheitern der Verhandlungen dazu führen, dass in Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 die Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr gilt. Dann ist der freie Datenaustausch mit den EU-Staaten nicht mehr möglich. Anders als heute könnten dann die Briten beispielsweise in ganz Europa gültige Medikamentenzulassungen nicht mehr übernnemen, weil die Ergebnisse europäischer Zulassungsstudien nicht mehr dorthin übermittelt werden dürften. Gleiches gilt für die Forschungdaten physikalischer Großprojekte.

Wie die künftigen Entwicklung aussehen könnte, falls die Verhandlungen mit der EU scheitern, beschreiben gleich zwei Berichte, die Ende 2019 veröffentlicht wurden: Ein Report an den Finanz- und den Wissenschaftsminister empfiehlt vor allem eine grundsätzliche Wissenschaftsorientierung aller Regierungsressorts. Der Bericht „Changes and Choices“, im März 2019 vom damaligen und mittlerweile wieder amtierenden Wissenschaftsminister Chris Skidmore in Auftrag gegeben, sieht vor allem vor, die britischen Forschungsausgaben massiv zu erhöhen - unter Verwendung der Mittel, die zuvor an die EU zu zahlen waren.

Bisher zeigt sich die Regierung offen für Strukturreformen und betont, dass eine internationale Ausrichtung des britischen Forschungssystems wichtig ist. Ob sich allerdings Reformen schnell und erfolgreich umsetzen lassen und woher die benötigten Mittel kommen werden, ist im Moment noch unklar.

Matthias Delbrück

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